Auftragsbedingungen

Ich arbeite gerne für Sie zu den nachstehenden Bedingungen
vereinbart zwischen
Ihnen als Mandant und mir als Rechtsanwalt
wie folgt:

  1. Anwendungsbereich. Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche, behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge des Mandats und hinkünftiger Mandate vorgenommen werden.
  2. Auftrag und Vollmacht. Wesentliche Dienstleistung ist die rechtliche Vertretung und Beratung nach freiem Ermessen sowie bestem Wissen und Gewissen. Bei Gefahr im Verzug kann ich vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder eine diesem entgegenstehende Handlung setzen oder unterlassen, wenn dies in Ihrem Interesse geboten erscheint. Ändert sich die Rechtslage nach Ende des Mandats, besteht keine Verpflichtung, auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
    Sie erteilen mir Vollmacht gemäß § 8 RAO sowie Zustellungs- und Geldvollmacht. Über mein Ersuchen werden Sie die Vollmacht – auf Vornahme einzelner oder sämtlicher möglicher Rechtsgeschäfte bzw Rechtshandlungen – schriftlich geben.
    Zur Ausführung des Auftrags kann ich Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.
    Als Verbraucher haben Sie bei Erteilung des Auftrags außerhalb meiner Kanzlei oder ausschließlich über Fernabsatz ein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Mandats. Die Widerrufserklärung ist an keine Form gebunden. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie im Anhang. Wenn ich vor Ablauf der Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es Ihrer ausdrücklichen Aufforderung, wobei bei einem nachfolgenden Vertragsrücktritt der Betrag zu zahlen ist, der im Vergleich zum Gesamtpreis verhältnismäßig den von mir bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
  3. Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten. Sie werden mir ungefragt alle für das Mandat als bedeutend in Frage kommenden Informationen, Unterlagen und Beweismittel mitteilen und übergeben. Ich werde diese als echt und richtig annehmen, solange Gegenteiliges nicht offenkundig ist. Sie werden mir alle geänderten oder neuen Umstände, die von Bedeutung sein können, unmittelbar nach Bekanntwerden mitteilen.
  4. Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich bin zur Verschwiegenheit über die mir anvertrauten Angelegenheiten und sonst in meiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung in Ihrem Interesse liegt, verpflichtet. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht gegeben, wenn Sie mich von dieser entbinden, wenn es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist, wie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandat oder zur Verteidigung in eigener Sache, wenn es im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht, oder wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
  5. Honorar. Ohne anderslautende Vereinbarung besteht ein Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Ein Honorar gemäß Allgemeiner Honorar-Kriterien (AHK), kundgemacht auf www. rechtsanwaelte.at ist angemessen. Dem Honorar sind Umsatzsteuer, Spesen und Barauslagen hinzuzurechnen. Barauslagen für Kopien, Porti, Nutzungs- und Verbindungsentgelte können pauschal mit 3% der Honorarsumme in Rechnung gestellt werden, sonstige Barauslagen werden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt wenigstens der über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser vom Gegner einbringlich gemacht werden kann, sonst das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar.
    Sie treten einen Kostenersatzanspruch, den Sie gegenüber dem Gegner in Höhe des Honorars haben, mit deren Entstehung an mich ab, wovon ich den Gegner jederzeit verständigen kann. Sie sind in Kenntnis, dass der Kostenersatz- mit dem Honoraranspruch nicht ident ist und diesen nicht berührt.
    Eine nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Kostenschätzung  ist unverbindlich und kein verbindlicher Kostenvoranschlag iSd § 5 Abs 2 KSchG, zumal das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach im Voraus nicht verläßlich beurteilt werden kann.
    Ich bin jederzeit, jedenfalls aber quartalsmäßig berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen. Allfällige Rabatte und/oder Pauschalvereinbarungen gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Eine Abrechnung in nicht deutscher Sprache ist gebührenpflichtig. Wenn Sie Unternehmer sind, gilt die übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit Sie nicht binnen einem Monat ab Erhalt schriftlich widersprechen. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang Ihrer Erklärung in meiner Kanzlei maßgeblich.
    Sie werden mich von einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzen und die erforderlichen Unterlagen übergeben. Eine Versicherung und die Erwirkung der Versicherungsdeckung lässt den Honoraranspruch unberührt und bedeutet nicht, dass die Versicherungsleistung das Honorar zur Gänze deckt. Ich bin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Honorar direkt mit der Versicherung zu verrechnen. Eine Verpflichtung zur Prüfung der Deckung besteht nicht.
    Bei Verzögerung der Zahlung sind Verzugszinsen (jährlich) in Höhe von 10% vereinbart.
    Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Honorars wegen allfälliger Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  6. Haftung. Die Haftung ist auf die für den Schadensfall zur Verfügung stehende, jedenfalls aber auf die in § 21a RAO genannte Versicherungssumme von 400.000 Euro beschränkt. Bei mehreren Geschädigten reduziert sich der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Höhe der Ansprüche. Eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden besteht nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, wobei das Verschulden und der Grad des Verschuldens vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Bei Verbrauchern iSd KSchG gilt die Haftungsbeschränkung nur für leichte Fahrlässigkeit, wobei in diesem Rahmen Deckung durch eine von mir abgeschlossene Haftpflichtversicherung besteht.
    Eine Haftung für beauftragte Dritte besteht nur bei einem Auswahlverschulden.
    Ich erbringe meine Leistungen nur Ihnen gegenüber und hafte daher auch nur Ihnen. Eine Weitergabe von Leistungen an Dritte ist nur mit meiner schriftlichen Zustimmung gestattet. Sie werden Dritte, die aufgrund Ihres Zutuns mit meinen Leistungen in Berührung kommen, auf diesen Umstand hinweisen.
    Für die Kenntnis ausländischen Rechts hafte ich bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn ich mich angeboten habe, dieses zu prüfen. EU-Recht gilt anders als das Recht der Mitgliedsstaaten nicht als ausländisches Recht.
    Ich übernehme keine Haftung für die steuerlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen empfohlener Handlungen oder Unterlassungen.
    Bei übernommenen Treuhandschaften hafte ich nur für ein von mir zu vertretendes Verschulden und übernehme keine wie immer geartete verschuldensunabhängige Haftung oder Garantie.
  7. Verjährung; Präklusion. Soweit nicht eine gesetzlich kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen Ansprüche von Unternehmern in sechs Monaten, sonst in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Schaden und die Person des Schädigers oder das sonst anspruchsbegründende Ereignis bekannt geworden ist, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß), wenn sie nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.
    Die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers werden hiedurch nicht berührt.
  8. Auflösung des Vertragsverhältnisses. Das Mandat kann beidseits jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Im Fall der Mandatsbeendigung werde ich Sie, wenn dies nötig ist, um Sie vor Rechtsnachteilen zu schützen, für die Dauer von 14 Tagen weiter vertreten. Diese Pflicht besteht nicht, wenn Sie das Mandat widerrufen und zum Ausdruck bringen, dass Sie meine weitere Tätigkeit nicht wünschen.
  9. Herausgabepflicht. Ich werde nach Beendigung des Auftragsverhältnisses Urkunden auf Verlangen im Original zurückstellen und bin berechtigt, Kopien zu behalten. Wenn Sie nach Mandatsende nochmals Schriftstücke (Kopien) verlangen, die Sie im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten haben, ist dies kostenpflichtig möglich. Ich werde die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats aufbewahren, sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht nicht längere gesetzliche Fristen gelten. Sie stimmen der Vernichtung der Akten einschließlich der Originalurkunden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.
  10. Datenschutz. Sie sind einverstanden, dass Ihre Daten (Name, Titel, Geburtsdatum, Wohn-, Zustell- und E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Versicherungsnummer, Steuernummer, sonstige von Ihnen bekanntgegebene oder in Akten erhobene Daten) automationsunterstützt verarbeitet und im erforderlichen Umfang gespeichert werden. Diese Daten werden an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen ergibt. Für die Verarbeitung der Daten bin ich verantwortlich. Für den Fall einer Übertragung der Kanzlei stimmen Sie der Mitübertragung Ihrer Daten zu. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit schriftlich widerrufen, sodass ab Einlangen Ihres Widerrufs keine weiteren Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gespeichert werden. Sie können Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragung sowie eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde jederzeit geltend machen.
  11. Schlussbestimmungen. Sie sind mit einer elektronischen Kommunikation per Telefax, TrustNetz oder E-Mail einverstanden. TrustNetz ist ein System, das die einfache, sichere und nachweisbare elektronische Kommunikation gewährleistet. Die Registrierung und der Empfang von Dokumenten ist kostenlos. Eine Kommunikation über TrustNetz erfolgt nach Bekanntgabe der Registrierdaten. Ansonst stimmen Sie bis auf Widerruf einer unverschlüsselten Kommunikation per E-Mail trotz Kenntnis über die Risken (fehlender Schutz vor Manipulation, unbefugtem Lesen etc) zu. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.
    Solange Sie keine andere Zustelladresse bekanntgeben, erfolgen Zustellungen aller Art an die von Ihnen zuletzt bekanntgegebene Adresse mit der Wirkung, dass sie Ihnen als zugekommen gelten.
    Mehrere Auftraggeber haften für die Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand und stellen hinsichtlich der Abgabe und des Empfanges von Schriftstücken und Erklärungen eine Gemeinschaft dar, in der jeder für den anderen vertretungsbefugt ist, sodass Erklärungen, Schriftstücke oder Geldbeträge auch für den jeweils anderen als rechtsverbindlich abgegeben oder zugekommen gelten.
    Als Auftraggeber für eine Gesellschaft – in welcher Rechtsform auch immer – übernehmen Sie die persönliche Solidarhaftung für die Honorarschuld.
    Sollte eine Bedingung, aus welchen Gründen immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hievon nicht berührt. Diese Bedingungen sind so auszulegen, dass ihrem Sinn und Zweck entsprochen wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den in den ungültigen Bestimmungen getroffenen Regelungen nach Sinn und Zweck dieser Bedingungen am nächsten kommen.
    Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus dem Mandat, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für Wattens sowie österreichisches Recht vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen werden hievon nicht berührt. Ansprüche Ihnen gegenüber können auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland geltend gemacht werden, wenn Sie in dessen Sprengel Ihren Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Vermögen haben.

Wir sprechen für Ihr Recht. Die östereichischen Rechtsanwälte.