Exekutionsrecht und Forderungsbetreibung, Inkassowesen, Kurrentien, Eintreibungen, Hypothekarrecht.
Sie haben Besseres zu tun als offenen Forderungen nachzulaufen. Eine Übergabe des Inkassoauftrags verringert den Arbeitsaufwand und die Kosten in der Debitorenbuchhaltung und verbessert Ihre Liquidität durch Reduktion der Außenstände.
Um rasch und effizient für Sie einzuschreiten, benötige ich von Ihnen möglichst nachfolgende Unterlagen und Informationen:
- Angebot, Auftragschreiben,
- Lieferscheine,
- Rechnungen,
- nach Möglichkeit Informationen über allfällige Vermögenswerte des Schuldners und dessen Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer.
Ich bin auf Wunsch bei der Verbesserung bzw Optimierung Ihres firmeninternen Systems beratend tätig und übernehme auch die vollständige Organisation und Abwicklung des Mahnwesens. Von der Anwaltsmahnung bis hin zu den notwendigen Exekutionsschritten stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Ab 1.1.2019 besteht wieder die Möglichkeit – vor Einbringung einer (teuren) Klage bei Gericht – in das „Exekutionsregister“ Einsicht zu nehmen, um zu erfahren, ob schon Exekutionsverfahren gegen den Schuldner anhängig sind und welche Vollzugsversuche bereits ergebnislos verlaufen sind. Dies soll helfen, die Einbringlichkeit einer Forderung besser einschätzen zu können, bevor weitere Gerichtskosten anfallen. Eine solche Einsicht ist nur zulässig, wenn eine Forderung gegen einen Schuldner besteht und man Zweifel an der Bonität des Schuldners bescheinigen kann. Abfrageberechtigt sind – neben Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern – nur Rechtsanwälte oder Notare als Vertreter von Gläubigern. Gerne kann ich eine solche Abfrage für Sie übernehmen.
Ihr Ansprechpartner
Elisabeth Mahdi-Hinterseer, Kanzleileiterin
office@mahdi.at