Schadenersatzrecht, Gewährleistungsrecht, Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht, Amtshaftung und Berufshaftpflicht, Kunstfehlerhaftung (Ärzte, Architekten, Notare, Rechtsanwälte etc), Geschäftsführerhaftung, Abwicklung von Unfallschäden, Schmerzengeldbemessung, Verkehrsrecht, Führerscheinrecht, Reiserecht, Skirecht und Snowboardrecht, Baumängel, Tierhalterhaftung.
Bei einem Verkehrsunfall ohne Körperverletzung ist die Polizei nicht verpflichtet, relevante Unfalldaten an der Unfallstelle aufzunehmen und wird diese in der Regel eine Beweissicherung zur Klärung der Verschuldensfrage nicht durchführen.
Selbst scheinbar eindeutige Situationen haben rechtliche Tücken. Ich setze Ihre Rechte durch, ohne mich hinhalten zu lassen – auch gegenüber Behörden und Versicherungen.
Ich berate und betreue Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf allen genannten Gebieten des Schadenersatz- und Unfallrechts. Ich stehen Ihnen in sämtlichen Phasen der Schadensabwicklung von der Erstbeurteilung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung zur Seite. Als erfahrener Kenner des Schadenersatzrechts beurteile ich die Schuldfrage und daran geknüpft Ihre Chancen auf Schadenersatz, Schmerzengeld, Reparatur- und Verdienstentgang.
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