Mein Recht ist kostbar.
Die Kosten für Anwaltsleistungen sind unterschiedlich. Meist werden hiefür die Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen.
Wenn Sie es wünschen, werden Sie vor jedem wichtigen Schritt darüber informiert, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Auch ein Kostenvoranschlag ist möglich. Anwaltshonorare lassen sich zu Beginn einer Beratung jedoch nicht mit Sicherheit voraussagen. Was notwendig sein wird, hängt auch vom Verhalten der Gegenseite ab. Bei Prozessen wird der Voranschlag daher oft nur eine Schätzung sein. Generell kann gesagt werden, dass die Höhe mit dem Streitwert und der Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen steigt.
Weitere Informationen können Sie der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter www.rechtsanwaelte.at entnehmen.
Eine Informationsbroschüre finden Sie hier.
Wer zahlt wann? Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Gewinner die Kosten zu ersetzen. In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle eines Freispruches statt.
Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet vor Gericht müssen. Übrigens: Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge sehen eine freie Anwaltswahl vor, sodass Sie nicht an den von Ihrer Versicherung genannten Rechtsanwalt gebunden sind. Ich arbeite mit nahezu allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.