Erbrecht und Verlassenschaftsrecht, Verlassenschaftsabhandlungen, Erbaufteilung und Vermögensaufteilung, Privatstiftungen.
Sie wollen die Versorgung Ihres Ehepartners, die Chancen Ihrer Kinder, das Weiterbestehen Ihres Unternehmens nicht der gesetzlichen Einheitsregelung überlassen. Bevor Sie sich im Rahmen eines Erstgespräches an mich wenden, verhelfen Ihnen einige grundsätzliche Fragen zu einem ersten Überblick:
- Ist Ihr Ehepartner davor geschützt, dass die Kinder vorzeitig ihren Erbteil verlangen? Sind umgekehrt Ihre Kinder abgesichert, wenn Ihr Ehepartner wieder heiratet?
- Wer beerbt die Erben?
- Sind auch Schulden und Belastungen zu berücksichtigen?
- Welche Ihrer Vermögenswerte können aufgeteilt werden, welche sollen als Ganzes erhalten bleiben?
Eine reibungslose Erbfolge hängt von den zu Lebzeiten getroffenen Verfügungen ab. Sie sollten daher für sich klären, wer Ihre Erben sein sollen und was Sie wem hinterlassen möchten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Erbschaft zu regeln. Sie können in einem Testament Ihre Erben einsetzen, über einzelne Vermögensstücke zugunsten bestimmter Personen verfügen, etwas auf den Todesfall schenken oder einen Erbvertrag errichten.
Für letztwillige Verfügungen sieht das Gesetz Formvorschriften vor. Werden sie nicht eingehalten, ist die Verfügung nicht wirksam.
Ich werde Ihnen Möglichkeiten zeigen, um Ihre rechtliche Situation zu optimieren. Eine durchdachte Formulierung sorgt für eine unverfälschte Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben. Als Rechtsanwalt übernehme ich auch die ordnungsgemäße Verwahrung des Testaments.
Was ändert sich im neuen Erbrecht ab 1. Jänner 2017?
Die wichtigsten Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
In Österreich folgt auf den Tod einer Person ein Verlassenschaftsverfahren. Neben der Abhandlung durch den Notar ist bei Einigung aller Erben eine schriftliche Abhandlungspflege durch den Rechtsanwalt möglich. Die schriftliche Abhandlung führt oft zu einer schnelleren Erledigung des Verfahrens und es wird meist als Vorteil empfunden, wenn der Anwalt des Vertrauens in einem psychisch belastenden Verfahren mit der Abhandlung beauftragt werden kann. Die schriftliche Abhandlung ist eine gute Alternative.
Falls die Erben kein Einvernehmen über den Rechtsanwalt und die Aufteilung des Vermögens finden, können sich einzelne Erben auch gesondert von mir vertreten lassen. Ich prüfe die Ansprüche in der Verlassenschaft und kann diese gegen die übrigen Erben durchsetzen.
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